- mit dem Beschluss der Bundesregierung im Dezember 2022 kommt ein weiteres Entlastungspaket. Die sogenannte Strompreisbremse tritt zum 01.03.2023 in Kraft – jedoch rückwirkend zum 01.01.2023
- bei einem Stromverbrauch ≤ 30.000 Kilowattstunden werden 80 % des prognostizierten Jahresverbrauches des Netzbetreibers mit 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt - die Differenz zu Ihrem vertraglichen Arbeitspreis trägt der Bund
- bei einem Stromverbrauch ≥ 30.000 Kilowattstunden werden 70% des prognostizierten Jahresverbrauches des Netzbetreibers mit 13 Cent pro Kilowattstunde (reiner Nettoarbeitspreis zuzgl. anfallender Umlagen und Steuern) pro Kilowattstunde gedeckelt
- der Mehrverbrauch über die 80 / 70 % werden zum regulär vereinbarten Stromtarif verrechnet
- die Grundgebühr bleibt hiervon unberührt.
- somit wird der Abschlag für den Liefermonat März, welcher am 03.04.2023 eingezogen wird, dreifach reduziert, da die bereits geflossenen Abschläge für Januar und Februar direkt berücksichtigt werden.
- die Abschläge ab Liefermonat April enthalten dann die einfache Reduzierung in Höhe des Entlastungsbetrages, vorab bis zum 31.12.2023.
Wir entschuldigen uns für die Verzögerung der schriftlichen Information unsererseits.
Jedoch arbeiten wir auf Hochtouren an der Umsetzung. Allerdings sind wir hier auch auf unseren Softwareanbieter angewiesen, da zuerst das entsprechende Update programmiert werden musste.
In den nächsten Tagen erhalten Sie nun Ihre Information, wo genau ersichtlich ist, wie hoch Ihr persönlicher Entlastungsbetrag ausfällt und welche Reduzierung dieser mit sich bringt.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.