Seit einigen Jahren existiert auf der EU-Ebene eine Kennzeichnungspflicht für die meisten größeren Haushaltsgeräte – das sogenannte EU-Label. Dieses Label gibt Auskunft über die Energieeffizienz des Geräts.
Das EU-Label geht aus einer Richtlinie der Europäischen Union hervor, die den Verkauf und die Entwicklung von besonders sparsamen Haushaltsgeräten fördern soll. In Deutschland erfolgt die Umsetzung dieser Vorgaben durch das Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG) sowie durch die Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (kurz EnVKV). So muss jedes Gerät mit dem jeweiligen Energieetikett gekennzeichnet sein.
Beim Elektrogerätekauf auf den Energieverbrauch achten
Auf dem europaweit einheitlichen Etikett sind die wichtigsten Daten wie zum Beispiel der Strom- und Wasserverbrauch vermerkt. Mit Hilfe dieser Angaben lassen sich verschiedene Geräte innerhalb einer Gerätegruppe auf einen Blick vergleichen. Durch ein Farbsymbol und eine Einteilung in 7 Klassen von A bis G wird schnell ersichtlich, welches Gerät stromsparend arbeitet und welches nicht. Dabei steht A für den niedrigsten Verbrauch und G für einen extrem hohen Verbrauch.
Bei Kühl- und Gefrierschränken wurden drei zusätzliche Kategorien eingeführt: A+, A++ und A+++. Diese Energieeffizienzklassen kennzeichnen diejenigen Geräte, die noch energieeffizienter arbeiten als Geräte der Klasse A.
Achten Sie daher bei Ihrem nächsten Einkauf auf das EU-Label. Falls Sie Fragen hierzu haben, setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung. Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich.