Stromnetz

Das E-Werk Stengle betreibt das gesamte Stromversorgungsnetz für den Ort Bad Niedernau.

Das "Zweite Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts" (EnWG) ist am 13. Juli 2005 in Kraft getreten. Kernelemente des Gesetzes sind die Regulierung und Entflechtung der Energieversorgungsnetze. Die bisher zusammengefasste Anschluss- und Versorgungspflicht wurde durch das EnWG aufgeteilt in eine Anschlusspflicht auf der Netzseite und in einen Grundversorgungspflicht auf der Lieferseite.

Darüber hinaus ist das EnWG die Grundlage für die vier am 29. Juli 2005 in Kraft getretenen Verordnungen zum Netzzugang und zu den Netzentgelten für Strom und Gas. Die Verordnungen regeln die bedeutendsten Aufgabenfelder der neuen "Bundesnetzagentur" und bisherigen "Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post", die ab dem 13. Juli 2005 ihre neue Aufgabe wahrnimmt. Die Netzzugangsverordnung Strom und Gas sieht ein branchenspezifisches, flexibles Netzzugangsmodell vor, welches explizite Berechnungsgrundlagen für die Netzentgeltberechnungen enthält.

Die Regulierungsbehörden erhalten mit dem neuen Ordnungsrahmen weitgehende Kompetenzen zur Sicherstellung des diskriminierungsfreien und transparenten Zugangs zu den Strom- und Gasnetzen.

Im Jahr 2009 wurde das dritte Binnenmarktpaket Energie auf europäischer Ebene beschlossen. Diese Novellierung des EnWG setzt insbesondere die durch das Dritte Binnenmarktpaket Energie (bestehend aus den Richtlinien 2009/72/EG und 2009/73/EG sowie den Verordnungen (EG) Nr. 714/2009, Nr. 715/2009 und Nr. 713/2009) geschaffenen europarechtlichen Vorgaben um. Änderungen umfassen insbesondere die weitergehende Entflechtung von Übertragungs-, Fernleitungs- und Verteilnetzbetreibern (insbesondere die Entflechtung von Transportnetzbetreibern und Speicheranlagenbetreibern sowie ein getrennter Markenauftritt von Verteilnetzbetreibern), eine Neuregelung zu den sogenannten Objektnetzen (nunmehr sogenannte geschlossene Verteilnetze), die Regulierung von Gasspeicheranlagen, die Einführung von weiteren Verbraucherschutzrechten und die Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden.

Die EnWG-Novelle trat am 5. August 2011 in Kraft.

Die Elektrizitätswerk Karl Stengle GmbH & Co. KG gewährt gemäß §20 EnWG den diskriminierungsfreien Zugang zum Stromversorgungsnetz. Sämtliche Richtlinien, Bedingungen, Entgelte und Informationen über den Netzzugang und über die Netznutzung, die aufgrund der gesetzlichen Vorschriften des EnWG im Internet zu veröffentlichen sind, finden Sie hier.