Nach dem Inkraftteten des neuen Energiewirtschaftsgesetzes am 13. Juli 2005 sowie der Verordnung zum Netzzugang und zu den Netzentgelten am 29. Juli 2005 stellt die Elektrizitätswerk Karl Stengle GmbH & Co. KG ihr Elektrizitätsverteilnetz entsprechend dieser gesetzlichen Regelungen zur Verfügung.
1) Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung
Am 08.11.2006 ist die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Stromversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV) in Kraft getreten (BGBI, 2006, Teil I Nr. 50, Seite 2477). Diese Verordnung löst die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Stromversorgung von Tarifkunden (AVBEltV) vom 21. Juli 1979 ab.
Die NAV enthält die Allgemeinen Bedingungen für alle Anschluss-Nutzungsverhältnisse in Niederspannung. Außerdem gilt die NAV für alle Netzanschlussverträge in Niederspannung, die nach dem 12. Juli 2005 mit der Elektrizitätswerk Karl Stengle GmbH & Co. KG geschlossen worden sind bzw. in Zukunft geschlossen werden.
Download - Niederspannungsanschlussverordnung (NAV-2010)
2) Technische Mindestanforderungen für den Netzanschluss
Entsprechend §19 des EnWG sind Stromverteilnetzbetreiber verpflichtet, die Technischen Mindestanforderungen für den Netzanschluss von Letztverbrauchern zu veröffentlichen.
a)Technische Anschlussbedingungen (TAB) - Niederspannung
Die Technischen Anschlussbedingungen, herausgegeben vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW), beinhalten technische Anforderungen an den Netzanschluss und andere Anlagenteile sowie an deren Betrieb. Diese Anforderungen gewährleisten einen sicheren und ströungsfreien Betrieb des Stromverteilnetzes.
Zur Umsetzung des §33 (2) EEG 2009 und des §4 (3a) KWK-G 2009 hat der BDEW eine "Ergänzung zu den Technischen Anschlussbedingungen (TAB 2007)" herausgegeben. Diese Ergänzung beschreibt die Auswirkungen auf die Messung sowie die Anforderung an die Zählerplätze von Erzeugungsanlagen.
- TAB 2007 mit Aktualisierungen 2011
- Richtlinie für Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz
- Richtlinie für Anschlussschränke im Freien
- Richtlinie für den Anschluss von TK-Anlagen im Freien an das Niederspannungsnetz
- Richtlinie für digitale Schutzsysteme
- Richtlinie für den Einsatz von Überspannungs-Schutzeinrichtungen (ÜSE)
- Richtlinie für den Anschluss von Notstromaggregaten
- Grundsätze für die Zusammenarbeit von EVU und Elektroinstallateuren
b)Technische Anschlussbedingungen (TAB) - Mittelspannungsnetz
Für den Anschluss an das Stromverteilnetz der Elektrizitätswerk Karl Stengle GmbH & Co. KG in der Mittelspannungsebene gelten die Technischen Anschlussbedingungen (TAB Mittelspannung 2008) des BDEW.
- Technische Anschlussbedingungen - TAB 2008
- Richtlinie für den Anschluss von Eigenerzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz
- Richtlinie für den Anschluss von Transformatoren am Mittelspannungsnetz
3) Musterverträge für den Netzanschluss
Netzanschlussvertrag Niederspannung
- Netzanschlussvertrag Niederspannung
- Netzanschlussvertrag NS - Zustimmungserklärung des Grundstückeigentümers