Netznutzungsentgelte
Hier finden Sie die Netznutzungsentgelte der Elektrizitätswerk Karl Stengle GmbH & Co. KG im PDF-Format:
- Netznutzungsentgelte für den Zeitraum 01.01.2011 bis 31.12.2011
- Netznutzungsentgelte für den Zeitraum 01.01.2012 bis 31.12.2012
- Netznutzungsentgelte für den Zeitraum 01.01.2013 bis 31.12.2013
- Netznutzungsentgelte für den Zeitraum 01.01.2014 bis 31.12.2014
- Netznutzungsentgelte für den Zeitraum 01.01.2015 bis 31.12.2015
- Netznutzungsentgelte für den Zeitraum 01.01.2016 bis 31.12.2016
- Netznutzungsentgelte für den Zeitraum 01.01.2017 bis 31.12.2017
- Netznutzungsentgelte für den Zeitraum 01.01.2018 bis 31.12.2018
- Referenzpreisblatt vNE
- Netznutzungsentgelte für den Zeitraum 01.01.2019 bis 31.12.2019
- Netznutzungsentgelte für den Zeitraum 01.01.2020 bis 31.12.2020
- Netznutzungsentgelte für den Zeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2021
- Netznutzungsentgelte für den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2022
- Netznutzungsentgelte für den Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2023
- Netznutzungsentgelte für den Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2024
- Netznutzungsentgelte für den Zeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2025
- Netznutzungsentgelte für den Zeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2026
Bitte beachten Sie die Hinweise zur Gültigkeit der Preise auf dem Preisblatt für das Lieferjahr 2026.
Außerdem bitten wir Sie, nachfolgende Hinweise zu betrachten:
Wir weisen darauf hin, dass die Übertragungsnetzbetreiber gemäß §24c Abs. 5 EnWG berechtigt sind, Ihre Netzentgelte im Kalenderjahr 2026 unterjährig anzupassen, sofern die im Gesetz vorgesehene Zahlung des Zuschusses zur anteiligen Deckung der Übertragungsnetzkosten durch die Bundesregierung ausbleibt. Sollte es zu einer solchen Netzentgeltanpassung durch die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) kommen, werden auch unsere Netzentgelte entsprechend angepasst, soweit keine anderslautenden oder regulierungsbehördlichen Vorgaben entgegenstehen. Aufgrund der Tatsache, dass unser vorgelagerter Verteilnetzbetreiber, die Energieversorgung Rottenburg am Neckar, die Netznutzungsentgelte erst am 30.12.2025 veröffentlicht hat, behalten wir uns eine Änderung unserer "Endgültigen Netzentgelte" mit Datenstand 30.12.25 vor, sofern dies entsprechend notwendig und mit der Landesrgulierungsbehörde abgestimmt ist. Diese Änderung würde, sofern notwendig, spätestens am 07.01.2026 erfolgen.
Aufgrund der gesetzlichen Neuregelung von §19 Abs. 2 der Stromnetzentgeltverordnung ist eine bundesweite Umlage der Kosten für Sonderformen der Netznutzung vorgesehen. Auf die Höhe einer bundesweit zu erhebenden Umlage hat die Elektrizitätswerk Karl Stengle GmbH & Co. KG keinen Einfluss.
Standardlastprofile
Die Elektrizitätswerk Karl Stengle GmbH & Co. KG stellt ihr Stromnetz allen Stromhändlern diskriminierungsfrei zur Belieferung von Kunden zur Verfügung.
Hier finden Sie die Normlastprofile der Elektrizitätswerk Karl Stengle GmbH & Co. KG in der Marktrolle als Verteilnetzbetreiber:
- Standardlastprofil Haushalt - H0
- Standardlastprofil Gewerbe - G0
- Standardlastprofil Landwirtschaft - L0
Die temperaturabhängigen Lastprofile für unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen (Speicherheizungen, Wärmepumpen) erhalten Sie auf Anfrage.
Mehr-/ Mindermengenpreise
Mehr- oder Mindermengen ergeben sich aus der Differenz zwischen der vom Händler laut Fahrplan eingestellten Energie und der vom Kunden tatsächlich bezogenen Energie. Unterschreitet die Summe der in einem Zeitraum ermittelten elektrischen Arbeit die Summe der Arbeit, die den bilanzierten Lastprofilen zu Grunde gelegt wurde (ungewollte Mehrmenge), so vergütet der Netzbetreiber dem Lieferanten oder dem Kunden diese Differenzmenge. Überschreitet die Summe der in einem Zeitraum ermittelten elektrischen Arbeit die Summe der Arbeit, die den bilanzierten Lastprofilen zu Grunde gelegt wurde (ungewollte Mindermenge), stellt der Netzbetreiber die Differenzmenge dem Lieferanten oder dem Kunden in Rechnung.
Die Abrechnung der Jahresmehr- oder Jahresmindermengen erfolgt nach Ablauf des jeweiligen Abrechnungsjahres zwischen Lieferanten und Netzbetreiber oder zwischen Kunden und Netzbetreiber. Der Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen berechnet für Jahresmehr- oder Jahresmindermengen auf Grundlage der monatlichen Marktpreise einen einheitlichen Preis. Dieser Preis ist auf der Internetseite des Betreibers von Verteilnetzen zu veröffentlichen.
Gemäß Abschnitt 4 des VDN-Praxisleitfadens "Ermittlung und Abrechnung von Jahresmehr- und -Jahresmindermengen" wird den Netzbetreibern die Möglichkeit gegeben, die vom BDEW veröffentlichten Preise zu übernehmen. Die Werte werden entsprechend dem Abschnitt 4.2 des Praxisleitfadens von EEX-Börsenstundenpreisen (Quelle: www.eex.com/de - Rubrik Marktinformation) und normierter Lastprofile berechnet.
